
Hausordnung der Oberschule Grünhain-Beierfeld
Diese Hausordnung ist eine wesentliche Grundlage für einen sicheren und geordneten Ablauf des Schulalltages. Sie soll dazu beitragen, dass alle an dieser Einrichtung lernenden Schüler und lehrenden Pädagogen ihre Aufgaben und Pflichten in einer freundlichen und von gegenseitiger Achtung getragenen Schulatmosphäre erfüllen.
Die Verwirklichung dieses Zieles erfordert guten Willen, Einsicht, Toleranz und Konsequenz.
I. Allgemeine Verhaltensnormen
Den Anweisungen der Pädagogen, des Hausmeisters u. des techn. Personals ist Folge zu leisten.
* Im gesamten Schulbereich verhalten wir uns so, dass Störungen des Unterrichtes
ausgeschlossen werden.
* Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit (Stunden, Pausen) vom Schüler nicht
verlassen werden. (Ausnahmen werden durch Anweisungen der Pädagogen geregelt.)
* Anträge für Freistellungen vom Unterricht müssen 3 Tage vor dem gewünschten Termin
schriftlich beim Schulleiter bzw. Klassenleiter durch die Erziehungsberechtigten eingereicht
werden.
Für alle Freistellungen werden schriftliche Bescheide durch die Schule erteilt und
im Sekretariat bis zum Ende der Schulzeit des entsprechenden Jahrgangs archiviert.
* Alle materiellen Werte, die vorsätzlich bzw. grob fahrlässig oder durch Nichteinhaltung der
festgelegten Normen zerstört oder beschädigt wurden, werden durch den Verursacher
oder dessen Erziehungsberechtigte ersetzt.
* Wertsachen, Ausweise, Handys, techn. Geräte, Lehrbücher, Sportkleidung u. ä. sind vom Besitzer während der Unterrichts- und Pausenzeit eigenverantwortlich aufzubewahren. Es stehen gegen Entgelt Schließfächer zur Verfügung.
* Handys sind von 7:15 Uhr bis 15:00 Uhr in der Schule, im Technikzentrum, der Turnhalle und im Schulclub auszuschalten. Notfallregelungen zur Nutzung der Handys werden durch den verantwortlichen Fachlehrer bzw. durch die Schulleitung situationsabhängig angewiesen. Bei Nichteinhaltung wird das Gerät durch den Aufsichtsführenden eingezogen. Im Freizeitbereich trifft diese Regelung für alle an der Schule tätigen Sozialpädagogen und Arbeitsgemeinschaftsleiter zu.
Der Besitzer des Handys schaltet dieses im Beisein eines Zeugen sofort aus. Die Rückgabe erfolgt nach Information an die Erziehungsberechtigten und nach Absprache mit den Eltern durch die verantwortlichen Pädagogen. Die Nutzung von Handys als Lehr- und Lernmittel ist untersagt, bei Verstößen haftet der anweisende Lehrer.
* Verletzungen, Unfälle und andere besondere Vorkommnisse, die die Gesundheit, das Leben oder
materielle Werte bedrohen, sind umgehend einem Pädagogen, der Schulleitung, dem SSD und
der Sekretärin zu melden.
* Beim Ertönen des Alarmsignals verlassen alle Schüler unter Leitung des unterrichtenden
Pädagogen geordnet und zügig das Schulhaus.
(s. Brand- und Katastrophenschutzordnung)
Das Verhalten in Akutsituationen wird über den Kriseninterventionsplan geregelt.
(s. Aushänge Klassenzimmer).
Die Ausgangstüren werden beidseitig geöffnet (Notschlüsselkasten).
* Rauchen, der Genuss von Alkohol und Rauschmitteln, der Besitz von Waffen und anderen
gefährlichen Gegenständen sind in allen Gebäuden und Freianlagen,
die durch die OS Grünhain-Beierfeld genutzt werden, verboten.
* Unter Leitung des Schülersprechers nutzen die Mitglieder des Schülerrates für ihre Beratungen
den Konferenzraum.
II. Unterricht
* Der Unterricht beginnt 07:15 Uhr.
Das Schulgebäude ist ab 06:30 Uhr geöffnet und die Umkleideräume der Turnhalle stehen 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn zur Verfügung. In diesem Zeitraum ist die Aufsicht von 6:30 Uhr bis 7:00 Uhr durch die Schulleitung; ab 7:00 Uhr durch die aufsichtsführenden Lehrer gewährleistet.
* Beim Vorklingeln begeben sich alle Schüler an ihren Arbeitsplatz und legen die erforderlichen
Arbeitsmaterialien bereit.
* Der Lehrer übernimmt sofort nach dem Vorklingeln die Aufsicht für die kommende Stunde im Fachunterrichtsraum.
* Sollte der Lehrer 2 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht im Unterrichtsraum sein, informiert
der Klassensprecher das Sekretariat.
* Während der Unterrichtszeit ist der Aufenthalt für Schüler im Schulhaus ohne Aufsicht untersagt.
Schüler, die eine Freistunde haben, können ab 11:30 Uhr den Freizeitbereich nutzen, ansonsten wird ein Zimmer im Schulhaus durch den stellv. SL festgelegt.
* Das Verhalten in den Unterrichtsräumen für Technik, Informatik, Chemie, Physik, Biologie,
Sport und Kunst wird durch gesonderte Arbeitsschutzvorschriften geregelt.
Die Belehrung führt der Fachlehrer regelmäßig durch.
* Benutzte Unterrichtsräume werden sauber und mit gereinigter Tafel hinterlassen.
Dafür sind der Fachlehrer und der Ordnungsdienst verantwortlich.
* Die Zimmerpläne werden monatlich durch die verantwortlichen Pädagogen in Absprache
mit dem stellv. SL aktualisiert.
* Nach der letzten Unterrichtsstunde wird nur am Donnerstag nicht aufgestuhlt.
* Die Turnhalle wird durch Schüler nur nach Anweisung durch den Sportlehrer in sportgerechter
Kleidung und mit Hallenturnschuhen betreten.
* Bei Erkrankungen während der Unterrichtszeit melden sich die betreffenden Schüler
im Sekretariat, der SSD leitet eigenverantwortlich alle weiteren Schritte ein.
* Alle Konflikte werden in sachlicher, höflicher Form durch die betroffenen Fachlehrer
und Schüler geklärt. Wird keine Lösung gefunden , erfolgt eine Aussprache
beim Klassenleiter oder beim Schulleiter.
Bei wiederholten Disziplinverstößen und Leistungsdefiziten werden
Schüler und Eltern zu einer Aussprache während der Lehrer- Elternsprechstunde
in die Schule eingeladen.
Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen werden nur nach Anhörung der Schüler und
Erziehungsberechtigten ausgesprochen.
III. Pausen:
nachfolgende Reglungen gelten für alle Gebäude und Freiflächen, die durch die
Oberschule Grünhain-Beierfeld genutzt werden, einschl. aller freizeitpädagogischer
sowie künstlerischer, sportlicher und technischer Ganztagsangebote
* Nach dem Pausenklingeln erfolgt der Fachraumwechsel im Hauptgebäude und im
Technikzentrum.
* Nach dreimaligem Klingeln zur Hofpause ist jeder Schüler verpflichtet, das Schulhaus
über den Garderoben- bzw. Hausmeistereingang zu verlassen, um an der Hofpause
teilzunehmen.
(Haupt- bzw. Besuchereingang werden für den Einlass und Ausgang der Schülerinnen
und Schüler nur in Notfallsituationen bzw. auf Anweisung der Schulleitung genutzt.
Dies trifft auch für die Zeit vor/ nach dem Unterricht und während der Freistunden zu.)
* Witterungsgerechte Kleidung muss auf dem Weg zum Pausenhof angezogen werden.
* Die Aufsicht auf der oberen Etage ist verantwortlich für das Verlassen der Klassenräume und
sichert die Kontrolle der Toiletten und Flure.
Der Standort während der Hofpause ist die untere Treppe, sie beaufsichtigt die Sportanlage.
(Schüleraufsicht- Kontrolle der Toiletten, Aufsicht Pausenhof für die Kl. 10)
* Der Standort der Aufsicht der mittleren Etage ist der Haupteingang,
sie beaufsichtigt den Schulhof.
(Schüleraufsicht- Grenze der Schulgeländes in Richtung Pestalozzistraße, Sportanlage)
* Die Aufsicht vom unteren Flur sichert den Eingang und die Grenze des Schulgeländes
an der Frankstraße. Sie ist verantwortlich für das Verschließen der Garderoberäume
nach der Hofpause. (Schüleraufsicht- Frankstraße)
III. Pausen:
* Schüler, die vom Sport-, Informatik- , WTH- oder Technikunterricht kommen, nehmen
an der Hofpause teil und betreten erst mit dem Einlass das Schulhaus.
* Die Fenster im gesamten Schulhaus werden während der Pausen nur angekippt und gesichert.
* Der Fachlehrer kann mit Beginn des Unterrichtes die Fenster ganz öffnen, er ist für den
fachgerechten Verschluss mit dem Klingeln zur Pause verantwortlich.
* Die von der Schulleitung mit der Aufsicht beauftragten Lehrer/deren Stellvertreter treten
umgehend die Aufsicht an
und kontrollieren ständig die Klassenzimmer und den Flur (bzw. s. Hofpause).
Diskussionen mit Schülern, Eltern und Kollegen während der Aufsicht haben zu
unterbleiben.
* Kann ein Lehrer wegen Unterrichtsausfall oder aus anderen Gründen seine Aufsicht
nicht wahrnehmen, so muss er die Schulleitung informieren.
Alle Kollegen sind verpflichtet, sich täglich über die evtl. Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht
am Vertretungsplan zu informieren.
IV. Aufenthaltsbereich
* Alle Schüler haben sich in den Aufenthaltsräumen so zu verhalten, dass der Unterricht
anderer Klassen nicht gestört wird und Mitschüler in Ruhe ihre Hausaufgaben
erledigen können.
* Zu den Aufenthaltsbereichen gehören der Schulhof, einschließlich der Tischtennis-
und Streetballanlagen und der Freizeitbereich im Technikzentrum.
Im o.g. Schulgelände sind die Schüler unfallversichert.
Der Versicherungsschutz tritt nicht in Kraft, wenn die vorgeschriebenen
Unterrichtswege zur Schule, zur Turnhalle und zum Technikzentrum, nicht
eingehalten werden und wenn das Schulgelände unbefugt verlassen wird.
* Als Unterrichtsweg gilt immer die Strecke zwischen den beiden Unterrichtsorten,
die in den Belehrungen vorgeschrieben wird.
Der kommunale Schulträger und die Schule übernehmen jedoch keinen
Haftpflichtdeckungsschutz.
V. Verschiedenes
* Aushänge, Veröffentlichungen, Werbematerial, Schülerzeitschriften bedürfen der Absprache
mit der Schulleitung.
* Mäntel und Jacken dürfen aus hygienischen Gründen nur in den Garderoben aufbewahrt
werden.
Diese wird durch die Aufsicht vom unteren Flur geöffnet und verschlossen.
* Fahrräder, Mofas, Mopeds sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Die Schule
haftet nicht für diese Fahrzeuge.
* Das Befahren des Schulgeländes und des Sportplatzes ist nicht gestattet.
* Bei Missachtung der Hausordnung wird im Rahmen der Verordnung über Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen nach den Festlegungen des Schulgesetzes entschieden.
* Fundsachen werden bei der Hausmeisterin hinterlegt und jeweils am 1. und 2. Elternabend
auf dem unteren Flur ausgestellt. Nach einem Schuljahr erfolgt die Entsorgung.
W. Mai Gr.-Beierfeld, 13. 05. 2014 Schulleiter (Beschluss der Schulkonferenz)